AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Götz Productions
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1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Götz Productions (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), insbesondere im Bereich der Videoproduktion, Fotografie und verwandter Dienstleistungen.
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2. Leistungsumfang
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Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion, einschließlich Videotestimonials, Business-Portraits und Recruiting-Videos. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot Eventfotografie für Hochzeiten, Firmenevents, Konzerte und Kongresse. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot definiert.
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3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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3.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht.
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3.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den vertraglich festgelegten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
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3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
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4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme der Leistung.
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4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Materialien, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.
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5.2 Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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6. Haftung
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6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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6.2 Für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Anweisungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
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7. Abnahme
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7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird dem Auftraggeber das Endprodukt zur Abnahme vorgelegt.
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7.2 Eventuelle Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
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8. Schlussbestimmungen
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8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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9. Besondere Bestimmungen für Memora-Produkte
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9.1 Geltungsbereich
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Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Leistungen im Rahmen des Produktbereichs „Memora“, insbesondere biografische Interviewvideos, transkribierte Lebensgeschichten, Slideshows, Audioaufnahmen sowie digitale oder physische Erinnerungsmedien.
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9.2 Vertragsschluss und Widerruf
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Memora-Produkte richten sich primär an Privatpersonen (Verbraucher) sowie an gemeinnützige oder kulturelle Organisationen. Erfolgt der Vertragsabschluss im Fernabsatz, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald mit der konkreten Leistungserbringung (z. B. Terminierung des Drehs, Anfahrt oder Produktionsbeginn) begonnen wurde. In diesem Fall ist der volle vereinbarte Preis zu zahlen.
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9.3 Leistungsbeschreibung
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Die Memora-Leistungen umfassen ein individuell zugeschnittenes Paket bestehend aus einem Vorgespräch, einem Interviewdreh, der Postproduktion sowie optional buchbaren Zusatzleistungen (z. B. Transkript, Slideshow, Portraitfotografie, Audiozusammenfassungen). Der genaue Leistungsumfang wird vorab im Angebot definiert.
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Dem Auftraggeber steht nach Erhalt der ersten Schnittfassung eine einmalige Feedbackrunde zu. Änderungswünsche sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich und konkret einzureichen. Weitere Änderungswünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden.
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9.4 Zusatzleistungen
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Zusatzleistungen sind gemäß der Produktbeschreibung auf den jeweiligen Angebotsseiten zubuchbar. Eine nachträgliche Buchung ist möglich, sofern dies technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Eine Verlängerung der Interviewzeit nach dem Dreh ist nur durch einen kostenpflichtigen Nachdreh realisierbar. Die Lieferung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Hauptprodukt.
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9.5 Lieferzeiten und Versand
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Die Lieferung der Memora-Hauptprodukte (Interviewvideo inkl. ggf. gebuchter Zusatzleistungen) erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung des Drehs, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Physische Produkte (z. B. Datenträger) werden auf dem Postweg versendet; Versandkosten und -risiken trägt der Auftraggeber ab Übergabe an das Transportunternehmen.
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9.6 Formate der Auslieferung
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Digitale Inhalte werden in folgenden Formaten ausgeliefert:
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Transkripte: PDF
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Slideshows: PDF oder MP4
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Portraitaufnahmen: JPEG
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Audioinhalte: MP3
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Weitere Formate nach individueller Vereinbarung
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9.7 Nutzungsrechte und Veröffentlichung
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Das einfache Nutzungsrecht der erstellten Inhalte liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte zu Demonstrations- oder Werbezwecken (z. B. auf der Website) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem vorab schriftlich zustimmt. Der Auftraggeber kann zwischen folgenden Optionen wählen:
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Freigabe mit Ton und Bild
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Freigabe ohne Ton
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Keine Freigabe (vollständiger Opt-out)
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9.8 Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
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Die Nutzung personenbezogener Inhalte, insbesondere Bild, Stimme und biografische Daten, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, schriftlichen Einwilligung. Dies gilt auch für posthum erstellte Inhalte. Ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
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9.9 Zahlungsbedingungen
9.9.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Vertrag automatisch storniert.
9.9.2 Nach Zahlungseingang erfolgt eine Bestätigung per E-Mail. Erst danach beginnt der Produktionsprozess (Planung, Abstimmung, Drehorganisation).
9.9.3 Die restlichen 50 % sind nach finaler Abnahme der fertigen Videoproduktion, jedoch vor Übergabe des Produkts, zu entrichten. Der Auftragnehmer behält sich ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung vor.
9.9.4 Nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Auslieferung:
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Digital: Bereitstellung des Produkts innerhalb von 48 Stunden über geschützten Download-Link oder Versand per E-Mail.
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Physisch: Versand innerhalb von 48 Stunden an die vereinbarte Lieferadresse. Die Verantwortung für Lieferzeiten geht ab Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über.
