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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Götz Productions (Stand 02/2026)

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Götz Productions (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich Foto-, Video- und Medienproduktion sowie damit verbundener Dienstleistungen.

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2. Leistungsumfang

 

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion, Interviewformate, Eventbegleitung sowie verwandter Medienleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

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3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Marketing- und Dokumentationszwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für bezahlte Werbekampagnen bedarf gesonderter Vereinbarung.

Der Auftragnehmer darf Werke zu Eigenwerbezwecken verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

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4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

 

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Sofern nicht anders vereinbart:

50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.

 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Rahmenbedingungen rechtzeitig bereitgestellt werden.

 

Verzögerungen oder Qualitätsbeeinträchtigungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

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6. Haftung

 

 

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

 

 

7. Abnahme

 

 

Nach Fertigstellung wird die Leistung zur Abnahme bereitgestellt.

 

Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

 

 

 

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

 

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

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9. Besondere Bestimmungen für Memora-Produkte

9.1 Geltungsbereich

 

 

Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Leistungen im Rahmen des Produktbereichs „Memora“ zu finden auf www.memora.video , insbesondere biografische Interviewvideos, transkribierte Lebensgeschichten, Slideshows, Audioaufnahmen sowie digitale oder physische Erinnerungsmedien.

 

 

9.2 Vertragsschluss und Widerruf

 

 

Memora-Produkte richten sich primär an Privatpersonen (Verbraucher) sowie an gemeinnützige oder kulturelle Organisationen. Erfolgt der Vertragsabschluss im Fernabsatz, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald mit der konkreten Leistungserbringung (z. B. Terminierung des Drehs, Anfahrt oder Produktionsbeginn) begonnen wurde. In diesem Fall ist der volle vereinbarte Preis zu zahlen.

 

 

9.3 Leistungsbeschreibung

 

Die Memora-Leistungen umfassen ein individuell zugeschnittenes Paket bestehend aus einem Vorgespräch, einem Interviewdreh, der Postproduktion sowie optional buchbaren Zusatzleistungen (z. B. Transkript, Slideshow, Portraitfotografie, Audiozusammenfassungen). Der genaue Leistungsumfang wird vorab im Angebot definiert.

Dem Auftraggeber steht nach Erhalt der ersten Schnittfassung eine einmalige Feedbackrunde zu. Änderungswünsche sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich und konkret einzureichen. Weitere Änderungswünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden.

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9.4 Zusatzleistungen

 

 

Zusatzleistungen sind gemäß der Produktbeschreibung auf den jeweiligen Angebotsseiten zubuchbar. Eine nachträgliche Buchung ist möglich, sofern dies technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Eine Verlängerung der Interviewzeit nach dem Dreh ist nur durch einen kostenpflichtigen Nachdreh realisierbar. Die Lieferung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Hauptprodukt.

 

 

9.5 Lieferzeiten und Versand

 

 

Die Lieferung der Memora-Hauptprodukte (Interviewvideo inkl. ggf. gebuchter Zusatzleistungen) erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung des Drehs, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Physische Produkte (z. B. Datenträger) werden auf dem Postweg versendet; Versandkosten und -risiken trägt der Auftraggeber ab Übergabe an das Transportunternehmen.

 

 

9.6 Formate der Auslieferung

 

 

Digitale Inhalte werden in folgenden Formaten ausgeliefert:

 

Transkripte: PDF

Slideshows: PDF oder MP4

Portraitaufnahmen: JPEG

Audioinhalte: MP3

Weitere Formate nach individueller Vereinbarung

 

 

 

9.7 Nutzungsrechte und Veröffentlichung

 

 

Das einfache Nutzungsrecht der erstellten Inhalte liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte zu Demonstrations- oder Werbezwecken (z. B. auf der Website) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem vorab schriftlich zustimmt. Der Auftraggeber kann zwischen folgenden Optionen wählen:

 

Freigabe mit Ton und Bild

Freigabe ohne Ton

Keine Freigabe (vollständiger Opt-out)

 

 

 

9.8 Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

 

 

Die Nutzung personenbezogener Inhalte, insbesondere Bild, Stimme und biografische Daten, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, schriftlichen Einwilligung. Dies gilt auch für posthum erstellte Inhalte. Ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

9.9 Zahlungsbedingungen

9.9.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Vertrag automatisch storniert.

 

9.9.2 Nach Zahlungseingang erfolgt eine Bestätigung per E-Mail. Erst danach beginnt der Produktionsprozess (Planung, Abstimmung, Drehorganisation).

 

9.9.3 Die restlichen 50 % sind nach finaler Abnahme der fertigen Videoproduktion, jedoch vor Übergabe des Produkts, zu entrichten. Der Auftragnehmer behält sich ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung vor.

 

9.9.4 Nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Auslieferung:

 

Digital: Bereitstellung des Produkts innerhalb von 48 Stunden über geschützten Download-Link oder Versand per E-Mail.

Physisch: Versand innerhalb von 48 Stunden an die vereinbarte Lieferadresse. Die Verantwortung für Lieferzeiten geht ab Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über.

10. Tippgeber-Programm

10.1 Gegenstand des Programms

 

 

Götz Productions bietet ein freiwilliges Tippgeber-Programm an. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Götz Productions potenzielle Kunden für Hochzeits-Foto- und Videodienstleistungen zu empfehlen und im Erfolgsfall eine Provision zu erhalten.

 

Ein Anspruch auf Teilnahme am Tippgeber-Programm besteht nicht.

 

 

 

10.2 Voraussetzungen für einen gültigen Tipp

 

 

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

  1. Der Tipp wird vor der ersten Kontaktaufnahme des empfohlenen Brautpaares mit Götz Productions über das dafür vorgesehene Kontaktformular gemeldet.

  2. Der Tipp enthält mindestens folgende Informationen:

     

    • Namen des Brautpaares

    • Hochzeitsdatum (soweit bekannt)

    • Hochzeitsort (soweit bekannt)

     

  3. Das empfohlene Brautpaar darf Götz Productions zum Zeitpunkt der Tippmeldung noch nicht bekannt gewesen sein (z. B. durch frühere Anfragen oder laufende Gespräche).

  4. Gehen mehrere Tipps zum selben Brautpaar ein, ist ausschließlich der zeitlich zuerst eingegangene Tippprovisionsberechtigt.

 

 

Die Entscheidung, ob ein Tipp als gültig anerkannt wird, trifft Götz Productions nach billigem Ermessen auf Grundlage der vorliegenden Datenlage.

 

 

 

10.3 Empfehlung an das Brautpaar

 

 

Der Tippgeber verpflichtet sich, Götz Productions aktiv als Foto- und/oder Videodienstleister zu empfehlen und dem Brautpaar die offizielle Informationsseite zu den Hochzeitsleistungen mitzuteilen.

 

Ein Provisionsanspruch besteht nur, wenn ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der Empfehlung des Tippgebers und der späteren Beauftragung erkennbar ist.

10.4 Entstehung und Zeitpunkt des Provisionsanspruchs

 

Ein Anspruch auf Provision entsteht, sobald zwischen Götz Productions und dem empfohlenen Brautpaar ein wirksamer Vertrag zustande kommt.

 

Der Vertragsabschluss gilt als wirksam nach schriftlicher Annahme des Angebots durch das Brautpaar sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens.

 

Die Provision kann somit bereits vor Durchführung der Hochzeit fällig werden. Die Auszahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Anzahlung, frühestens jedoch 14 Tage nach Zahlungseingang, sofern keine abweichenden Fristen aufgrund eines unmittelbar bevorstehenden Hochzeitstermins gelten.

 

Kommt es nach Vertragsabschluss zu einer Stornierung oder Reduzierung des Auftragsumfangs, behält sich Götz Productions vor, die Provision entsprechend anzupassen oder zurückzufordern, sofern die zugrunde liegende Buchung nicht bestehen bleibt.

10.5 Höhe und Art der Provision

 

 

Die Provision wird in Form eines Gutscheins über die Plattform Wunschgutschein gewährt. Der Gutschein wird in der jeweils vereinbarten Höhe erstellt und ist ausschließlich bei den auf der Plattform aufgeführten Partnerunternehmen einlösbar. Ein Anspruch auf Einlösung bei nicht gelisteten Anbietern besteht nicht. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

 

Die Provision beträgt:

 

  • 100 € bei Buchung einer Halb- oder Ganztagsbegleitung (Foto und/oder Video)

  • 50 € bei Buchung einer Begleitung bis zu 3 Stunden (z. B. Standesamt oder Fotoshooting)

Maßgeblich ist der tatsächlich gebuchte und angezahlte Leistungsumfang.

 

Im Falle einer sogenannten Selbstempfehlung (das Brautpaar meldet sich selbst als Tippgeber), ist es möglich die Provision nicht als Gutschein auszuzahlen, sondern als entsprechender Rabatt auf den gebuchten Auftrag oder auf einen Folgeauftrag angerechnet.

 

10.6 Auszahlung der Provision

 

Die Auszahlung der Provision erfolgt unter Berücksichtigung der in Ziffer 10.4 genannten Fristen. Maßgeblich ist der Eingang der Anzahlung des Brautpaares bei Götz Productions.

 

Der Gutschein wird innerhalb der dort definierten Frist per E-Mail an die vom Tippgeber angegebene Adresse übermittelt. Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, korrekte und aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen.

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10.7 Kein Handelsvertreterverhältnis

Durch die Teilnahme am Tippgeber-Programm wird kein Handelsvertreter-, Makler-, Arbeits- oder sonstiges Vertragsverhältnis zwischen dem Tippgeber und Götz Productions begründet.

Der Tippgeber ist nicht berechtigt, im Namen von Götz Productions aufzutreten oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

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10.8 Missbrauch und Ausschluss

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Götz Productions behält sich vor, Tippgeber bei Verdacht auf Missbrauch, falsche Angaben oder unzulässige Eigenwerbung vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Provision.

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11. Widerrufsrecht

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Onlineformular) zustande kommt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Götz Productions mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

 

 

Folgen des Widerrufs

 

 

Widerruft der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückerstattet.

 

Hat der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass Götz Productions vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt (z. B. durch Terminreservierung, Beratung, Planung oder organisatorische Vorbereitung), so hat der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt wurde, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen.

12. Stornobedingungen

12.1.  Stornobedingungen für Endverbraucher insbesondere Hochzeiten

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Nach Ablauf des Widerrufsrechts gelten folgende pauschalierte Schadensersatzansprüche:

 

nach Buchung: 50 % des Gesamtpreises

ab 3 Monate bis 30 Tage vor Termin: 75 %

30 bis 15 Tage vor Termin: 90 %

14 Tage oder weniger vor Termin: 100 %

 

 

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

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12.2. Stornobedingungen für Unternehmer (B2B)

 

 

bis 60 Tage vor Termin: 50 %

60–30 Tage: 75 %

30–14 Tage: 90 %

unter 14 Tage: 100 %

 

 

Nachweis geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

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13. Leistungshindernisse, technische Störungen und höhere Gewalt

 

 

 

13.1 Ausfall des Auftragnehmers

 

Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt wird nach Möglichkeit Ersatz vermittelt. Andernfalls werden Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche ausgeschlossen außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

 

 

13.2 Technische Defekte / Datenverlust

 

Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf Auftragswert.

 

 

13.3 Höhere Gewalt

 

Naturereignisse, behördliche Auflagen etc. berechtigen nicht zu Schadensersatz.

 

 

13.4 Veranstaltungsbedingungen

 

Schlechte Lichtverhältnisse, Witterung, Eingriffe Dritter etc. stellen keinen Mangel dar.

14. Künstlerische Freiheit und Bildauswahl

 

Stil, Schnitt und Gestaltung liegen im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers.

Die Auswahl der zur Auslieferung bestimmten Aufnahmen erfolgt durch den Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Rohdaten besteht nicht.

15. Lieferfristen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich zugesagt. Verzögerungen durch hohe Auslastung oder technische Gründe begründen keine Schadensersatzansprüche.

16. Zusatzaufwand

Überschreitet die Einsatzdauer die vereinbarte Zeit, werden Zusatzstunden gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet.

17. Datenarchivierung

 

Eine Archivierung der erstellten Inhalte erfolgt freiwillig für 12 Monate nach Übergabe. Danach besteht kein Anspruch auf Speicherung.

18. Digitale Lieferung

Die Lieferung digitaler Inhalte erfolgt in der Regel über WeTransfer oder vergleichbare Dienste. Mit Bereitstellung der Downloadmöglichkeit gilt die Leistung als übergeben.

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