AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Götz Productions
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Götz Productions (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
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Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion, einschließlich Videotestimonials, Business-Portraits und Recruiting-Videos. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot die Eventfotografie für Hochzeiten, Firmenevents, Konzerte und Kongresse. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.
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Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht.
3.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den vertraglich festgelegten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abnahme der Leistung.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Materialien, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.
5.2 Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Anweisungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
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Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird dem Auftraggeber das Endprodukt zur Abnahme vorgelegt.
7.2 Eventuelle Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
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Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.